1. zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und 10 Monaten. 206 Die Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 1224 Tagen (3. Dezember 2020 bis 9. April 2024) wird an die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 10. April 2024 vorzeitig angetreten wurde. 2. zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend CHF 150.00. 3. zu einer Landesverweisung von 15 Jahren.