Das Ausfüllen der Terminumfrage am 9. September 2024 ist als administrative Arbeit im Stundenansatz enthalten und daher nicht separat zu vergüten. Die dafür fakturierten 0.08 Stunden sind nicht entschädigungswürdig. ‒ Für Aktenstudium inkl. Lektüre der erstinstanzlichen Urteilsbegründung und Vorbereitung des Parteivortrags erscheinen 8 Stunden angemessen. Der dafür fakturierte Aufwand von 8.83 Stunden wird entsprechend gekürzt. ‒ Der Stundenansatz für die Entschädigung der amtlich bestellten Anwälte beträgt CHF 200.00 (Art. 1 EAV) und nicht CHF 250.00. Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecherin E.__