Die eingereichte Honorarnote gibt zu folgenden Bemerkungen Anlass: ‒ Das blosse Weiterleiten von Unterlagen ist als administrative Arbeit im Stundenansatz enthalten und daher nicht separat zu vergüten (Ziff. 1.1 Kreisschreiben Nr. 15 des Obergerichts vom 20. Januar 2025). Der für «KB an Cl» fakturierte Aufwand wird für das Jahr 2023 von 0.82 Stunden auf 0.50 Stunden und für die Jahre 2024/25 von 1.86 Stunden auf 1 Stunde gekürzt. ‒ Das Ausfüllen der Terminumfrage am 9. September 2024 ist als administrative Arbeit im Stundenansatz enthalten und daher nicht separat zu vergüten.