Rechtsanwalt B.________ Die Vorinstanz setzte die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ rechtskräftig auf CHF 65'571.40 und das volle Honorar auf CHF 78'888.00 fest. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das Vorverfahren und das erstinstanzliche Verfahren an Rechtsanwalt B.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 65'571.40 (inkl. Übersetzungskosten von CHF 1'978.70 und diesbezügliche Mehrwertsteuer von CHF 152.40) im Umfang von 85 %, ausmachend CHF 53'924.25 (exkl. Übersetzungskosten und diesbezügliche Mehrwertsteuer) zurückzuzahlen sowie Rechtsanwalt B.