Für die Freisprüche werden angesichts des vergleichsweise geringen entstandenen Aufwands keine Verfahrenskosten ausgeschieden. Die auf die rechtskräftigen Einstellungen entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 24'116.25 trägt der Kanton Bern. Die auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 136’658.75 sind dem Beschuldigten zur Bezahlung aufzuerlegen. 43.2 Oberinstanzliche Verfahrenskosten Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens tragen die Parteien nach Massgabe ihres Obsiegens oder Unterliegens.