41. Keine Ausschreibung im Schengener Informationssystem Spricht das Gericht eine Landesverweisung aus, muss es bei Drittstaatsangehörigen zwingend auch darüber befinden, ob diese im Schengener Informationssystem (SIS) auszuschreiben sind (BGE 146 IV 172 E. 3.2.5). Im SIS können nur Drittstaatsangehörige ausgeschrieben werden. Wie von der Vorinstanz zutreffend erkannt, ist der Beschuldigte als bulgarischer Staatsangehöriger kein Drittstaatsangehöriger, weshalb seine Landesverweisung nicht im SIS ausgeschrieben werden kann.