37. Fazit Freiheitsstrafe Der Beschuldigte ist zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und 10 Monaten zu verurteilen. Die Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 1224 Tagen (3. Dezember 2020 bis 9. April 2024) ist an die Freiheitsstrafe anzurechnen und es ist festzustellen, dass die Strafe am 10. April 2024 vorzeitig angetreten wurde. 38. Geldstrafe für den Schuldspruch wegen Beschimpfung (Ziff. I.10 AKS) 38.1 Anzahl Tagessätze, Tagessatzhöhe und Vollzug Die Kammer schliesst sich den vorinstanzlichen Erwägungen an, lautend wie folgt (pag. 19 461): Geldstrafe