188 pag. 06 1197 Z. 143 ff.) An der staatsanwaltlichen Schlusseinvernahme vom 23. Januar 2023 und der erstinstanzlichen Hauptverhandlung hingegen machte er geltend, lediglich 6 Kilogramm Marihuana verkauft und nie von einer Menge von 10 Kilogramm Marihuana gesprochen zu haben. Es liege ein Übersetzungsfehler vor (pag. 06 1306 Z. 45 ff.) respektiv die Polizei habe ihn zu einer Aussage provoziert und er habe aus Trotz eine Menge von 10 Kilogramm Marihuana genannt (pag. 06 1355 Z. 259 ff., pag. 19 046 Z. 18 ff.).