19 459 f.) verwiesen. Sie wirken sich neutral auf die Strafhöhe aus. 33.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Seit den vorliegend zu beurteilenden und nunmehr rund fünfeinhalb Jahre zurückliegenden Straftaten hat sich der Beschuldigte – soweit aus den Akten ersichtlich – nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Relativierend ist jedoch anzumerken,