31. Asperation für den Schuldspruch wegen einfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz nach Ziff. I.12.1 AKS 31.1 Vorbemerkung Für den dem rechtskräftigen erstinstanzlichen Schuldspruch wegen Veräusserung von Kokain nach Ziff. I.12.1 AKS zugrundeliegenden Sachverhalt und dessen rechtliche Würdigung wird auf die vorinstanzlichen Erwägungen auf pag. 19 417 f. und pag. 19 445 f. verwiesen. 31.2 Objektive Tatschwere Der Beschuldigte gab der Strafklägerin über einen Zeitraum von rund sechseinhalb Jahren (Januar 2014 bis Oktober 2020) eine mengenmässig nicht qualifizierbare Menge Kokain für deren Eigenkonsum ab.