185 30.2 Objektive Tatschwere Die VBRS-Richtlinien sehen für den Drogenhandel mit bis zu 5 Kilogramm Marihuana 90 Strafeinheiten vor. Die massgebende Drogenmenge umfasst rund 20 Kilogramm Marihuana. Diese ist allerdings nicht in den Verkehr gelangt. Der Beschuldigte sprach Ende November 2020 wiederholt mit M.________ über das geplante Marihuanageschäft (namentlich über Drogenart, Menge und verlangte Proben). Dieses kam nicht zustande, weil der Beschuldigte am 3. Dezember 2020 festgenommen wurde.