AKS beläuft sich die relevante Drogenmenge auf das Anstaltentreffen zum Erwerb und zur Veräusserung von rund 33 Kilogramm Haschisch. Der Beschuldigte führte während gut eines Monats (Ende Oktober bis Anfang Dezember 2020) Gespräche mit M.________ und weiteren Personen betreffend den Erwerb von 33 Kilogramm Haschisch aus Deutschland und dessen Verkauf an einen bestimmten Abnehmer. Besagte Drogengeschäfte kamen jedoch nicht zustande, weil der Beschuldigte am 3. Dezember 2020 festgenommen wurde. Insgesamt ging das Handeln des Beschuldigten nicht über das zur Erfüllung des objektiven Tatbestands Notwendige hinaus.