und I.12.2 AKS unter derselben Ziffer. Für die den rechtskräftigen erstinstanzlichen Schuldsprüchen wegen Anstaltentreffens zum Erwerb und zur Veräusserung sowie wegen Erwerbs und Besitzes von Haschisch nach Ziff. I.11.3 und I.12.2 AKS zugrundeliegenden Sachverhalte und deren rechtliche Würdigung wird auf die vorinstanzlichen Erwägungen auf pag. 19 411 ff., pag. 19 418 und pag. 19 445 f. verwiesen. 29.2 Objektive Tatschwere