Wie das Bundesgericht in einem Leitentscheid erwog, gilt das insbesondere für die Gesundheit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich noch in physischer und psychischer Entwicklung befinden. Der regelmässige Konsum von Cannabis und/oder jener in hohen Dosen kann zu einer Abhängigkeit und zu physischen sowie psychischen Störungen führen. Der Handel mit Cannabis in grossem Ausmass stellt denn auch einen schweren Fall im Sinne von Art. 19 Abs. 2 Bst.