19 441 f. verwiesen. 28.2 Objektive Tatschwere Hinsichtlich der Gefährdung des geschützten Rechtsguts ist zu beachten, dass der Beschuldigte innerhalb von siebenundzwanzig Monaten (Januar 2018 bis April 2020) rund 10 Kilogramm Marihuana erwarb, besass und veräusserte. Wenngleich Cannabis umgangssprachlich als «weiche Droge» bezeichnet wird, handelt es sich dabei um eine für die Konsumenten schädliche Substanz. Wie das Bundesgericht in einem Leitentscheid erwog, gilt das insbesondere für die Gesundheit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich noch in physischer und psychischer Entwicklung befinden.