28. Asperation für den Schuldspruch wegen gewerbsmässig begangener Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz nach Ziff. I.11.4.1 AKS 28.1 Vorbemerkung Für den dem rechtskräftigen erstinstanzlichen Schuldspruch wegen gewerbsmässig qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz nach Ziff. I.11.4.1 AKS zugrundeliegenden Sachverhalt und dessen rechtliche Würdigung wird auf die vorinstanzlichen Erwägungen auf pag. 19 413 f. und pag. 19 441 f. verwiesen.