182 gesetzt. Es wurde erst, wenn auch sehr nachdrücklich, ein Angebot eruiert, wobei die Gespräche und Abklärungen auf die Initiative des Beschuldigten hin getätigt wurden. Für das Anstaltentreffen aber noch nicht Umsetzen erachtet die Kammer eine Strafminderung von 18 Monaten für angemessen, womit eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten resultiert. 27.5 Fazit