Kommt hinzu, dass beide Drogengeschäfte auch im Rahmen des Anstaltentreffens noch nicht weit vorangeschritten waren. Zwar führte der Beschuldigte bezüglich der Einfuhr von rund 738 Gramm reinem Kokain während rund einem Monat beharrliche Gespräche mit seiner Kontaktperson in Spanien (hinsichtlich Drogenart, Menge, Preis, Zahlungsmodalitäten, möglichen Lieferanten und Zeitpunkt der Lieferung), jedoch hatte er seinen Plan, nach Spanien zu reisen und das Kokain in die Schweiz zu bringen, noch nicht um-