181 Die Art und Weise des Vorgehens des Beschuldigten zeugt von einer nicht unerheblichen kriminellen Energie. So fällt ins Gewicht, dass er rund 13 Gramm reines Kokain besass und veräusserte, Anstalten traf zur Einfuhr von rund 783 Gramm reinem Kokain aus Spanien und zur Veräusserung von rund 33 Gramm reinem Kokain sowie seinem Bruder einen Fingerling Heroin nach Deutschland sandte. Er war international tätig und verfügte über solide Kontakte nach Spanien, mittels welcher er eine grössere Kokainmenge in die Schweiz einführen wollte.