als Orientierungshilfe bei, um basierend auf der Drogenmenge und unter Berücksichtigung der weiteren strafzumessungsrelevanten Umstände die verschuldensangemessene Strafe zu bestimmen (siehe zur Zulässigkeit dieses Vorgehens das Urteil des Bundesgerichts 6B_858/2016 vom 17.03.2017 E. 3.2). Die «Tabelle Hansjakob» unterscheidet zwischen Heroin und Kokain und geht, dem Bundesgericht folgend, davon aus, Kokain sei eineinhalbmal weniger gefährlich als Kokain. Für 770 Gramm reines Kokain ist eine Freiheitsstrafe von 48 Monaten vorgesehen (HANSJAKOB, a.a.O., S. 237 und S. 242 Fn. 42).