Die Kammer erachtet für den Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung durch heimliches Verabreichen des Neuroleptika Haldol eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten als dem Verschulden angemessen. Diese ist im Umfang von 2/3 zu asperieren, ausmachend 4 Monate.