Die Strafklägerin litt aufgrund des ihr vom Beschuldigten heimlich verabreichten Neuroleptika Haldol mit dem Wirkstoff Haloperidol an allgemeinen Krankheitsgefühlen, wie Müdigkeit, Übelkeit, Unwohlsein und ungewolltem Gewichtsverlust. Insofern ist von einer vergleichsweise noch leichten Verletzung des geschützten Rechtsguts der körperlichen Integrität und Gesundheit auszugehen. Über die Art und Weise des Vorgehens des Beschuldigten ist nichts bekannt.