24. Asperation für den Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung nach Ziff. I.6.2 (sowie Ziff. I.7 AKS und Würdigungsvorbehalt) 24.1 Vorbemerkung Für den dem rechtskräftigen erstinstanzlichen Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung nach Ziff. I.6.2 (sowie Ziff. I.7 AKS und Würdigungsvorbehalt) zugrundeliegenden Sachverhalt und dessen rechtliche Würdigung wird auf die vorinstanzlichen Erwägungen auf pag. 19 394 und pag. 19 435 f. verwiesen. 24.2 Objektive Tatschwere Die Strafklägerin erlitt Hämatome (Beulen) und empfand Schmerzen.