I.4.2 AKS zugrundeliegenden Sachverhalt und dessen rechtliche Würdigung wird auf E. II.9.6.7 und IV.14 hiervor verwiesen. 23.2 Objektive Tatschwere Der Beschuldigte nötigte die Strafklägerin in regelmässiger Kadenz und über einen äusserst langen Zeitraum von rund zehn Jahren wiederholt, ihn oral zu befriedigen. Einer der Vorfälle blieb der Strafklägerin als «stundenlang» in Erinnerung. Es liegt