175 stellte der Beschuldigte die Filmaufnahmen, um diese zur eigenen sexuellen Befriedigung jederzeit wieder ansehen zu können (pag. 06 1632 Z. 432 ff.). Angesichts der Aussage des Beschuldigten «Wir schicken uns nur Fotos, wie wir unsere Frauen ficken» (pag. 06 1231 Z. 140 ff.) ist naheliegend, dass er die Vergewaltigungsvideos – wie von der Strafklägerin vermutet (pag. 06 1631 Z. 420 f., pag. 06 1632 Z. 432 ff.) – auch mit Freunden teilte, womit er die Strafklägerin zusätzlich erniedrigte.