Er handelte äusserst perfid und zielgerichtet, um seine eigenen sexuellen Bedürfnisse befriedigen zu können, wann immer er Lust hatte. Dieses Vorgehen spiegelt sich auch in seinem der abgehörten Telefonate zu entnehmenden äusserst verachtenden Frauenbild. Die Strafklägerin hatte innerlich aufgegeben und liess den Vaginalverkehr daher ohne grössere Gegenwehr über sich ergehen, weshalb der Beschuldigte während des eigentlichen Akts kaum mehr Zwang anwenden musste. Der Beschuldigte filmte die Vergewaltigungen teilweise und schaffte die Möglichkeit, die Taten weiteren Personen zugänglich zu machen. Laut der Strafklägerin er-