Betreffend des eingesetzten Nötigungsmittels des psychischen Drucks (teilweise auch der Gewalt) ist zu beachten, dass der Beschuldigte neben seiner Körperkraft die latente Angst und Einschüchterung der Strafklägerin nutzte, deren Grundstein er bewusst während der ersten Bulgarienreise legte. Diese hielt er während zehn Jahren systematisch mittels körperlicher, psychischer, sexueller und verbaler Gewalt, Manipulation, Machtmissbrauch, Kontrolle und Isolation aufrecht. Er handelte äusserst perfid und zielgerichtet, um seine eigenen sexuellen Bedürfnisse befriedigen zu können, wann immer er Lust hatte.