06 1635 Z. 545 ff.). Sie blieb zwar körperlich unverletzt, psychisch wirkt sich das Erlebte jedoch bis heute erheblich auf ihren Alltag aus. Laut ihren Therapeutinnen ist davon auszugehen, dass sie ein Leben lang stark unter den Folgen des Erlebten leiden wird (eingehend dazu E. II.9.6.2.p und II.9.6.2.q hiervorp). Insgesamt ist die Verletzung des geschützten Rechtsguts der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung als erheblich zu bezeichnen.