__ schlug ihr der Beschuldigte ein- oder zweimal mit der Hand ins Gesicht und schränkte ihre Handlungsfreiheit ansonsten mehr mittels psychischen Drucks ein. Weil sie sich damals nicht bewusst war, dass ihr Unrecht angetan wird, musste der Beschuldigte kaum Zwang ausüben, um sie in der Prostitution festzuhalten. Als F.________ nach Bulgarien zurückkehren wollte, verlangte der Beschuldigte Geld von ihr, drohte ihr mit dem Tod und verweigerte ihr die Rückgabe der Papiere ihres