__ dem Beschuldigten (und H.________) ausgeliefert. Weil sie je die Hälfte ihres Einkommens dem Etablisse- ment-Inhaber und dem Beschuldigten abliefern musste, war sie auch nahezu mittelos. Zeitweise wusste sie nicht einmal, wo genau sie sich in der Schweiz befand. Sie ging irrtümlich davon aus, anstatt im Wallis «in Lugano oder so» gewesen zu sein (pag. 06 1928 pag. 267 ff.; so auch pag. 06 1923 Z. 83). Laut F.________ schlug ihr der Beschuldigte ein- oder zweimal mit der Hand ins Gesicht und schränkte ihre Handlungsfreiheit ansonsten mehr mittels psychischen Drucks ein.