_ hinsichtlich der Wahl der Freier und der Sexualpraktiken wie auch der Bestimmung der Preise weitgehend frei. Die Verletzung des geschützten Rechtsguts der sexuellen Selbstbestimmung wiegt vergleichsweise leicht. Der Beschuldigte hielt F.________ während rund vier Monaten (September bis Dezember 2010) in der Prostitution fest. Bezüglich des relativ kurzen Deliktszeitraums ist zu beachten, dass es F.________ war, welche die Zwangsprostitution mit ihrer Rückreise nach Bulgarien beendet hat. Ohne Sprach- und Ortskenntnisse war F.________ dem Beschuldigten (und H.________) ausgeliefert.