21. Asperation für den Schuldspruch wegen Förderung der Prostitution nach Ziff. I.2.2 AKS 21.1 Vorbemerkung Für den dem rechtskräftigen erstinstanzlichen Schuldspruch wegen Förderung der Prostitution nach Ziff. I.2.2 AKS zugrundeliegenden Sachverhalt und dessen rechtliche Würdigung wird auf die vorinstanzlichen Erwägungen auf pag. 19 389 f. und pag. 19 428 verwiesen. 21.2 Objektive Tatschwere Der Beschuldigte führte F.________ in der Schweiz der Prostitution zu, indem er sie (gemeinsam mit H.________) mit falschen Versprechen in die Schweiz lockte.