Zusätzlich belastend dürfte für sie gewesen sein, dass ab Februar 2012 die eheliche Wohnung für die Prostitution genutzt wurde, so dass eine Trennung dieser Tätigkeit vom Privatleben auch örtlich nicht möglich war. Um mit ihrem Körper möglichst viel Geld zu verdienen, musste sich die Strafklägerin gemäss eigenen Angaben in Bulgarien plastischen Operationen an den Brüsten und Schamlippen unterziehen. Die Brustvergrösserung wie auch die Schamlippenverkleinerung waren mit Komplikationen verbunden (pag. 06 1624 Z. 145 ff.).