Er ging gezielt eine Beziehung mit der Strafklägerin ein, um sie der Prostitution zuzuführen, und heiratete sie wenige Monate nach dem Kennenlernen, um sie auch insofern an sich zu binden. Er machte sie mit angedrohter und gelebter körperlicher, psychischer, sexueller und verbaler Gewalt, Manipulation, Machtmissbrauch, Kontrolle und Isolation gefügig. Er liess seine Ehefrau zunächst in mehreren Etablissements in verschiedenen Kantonen und später in der ehelichen Wohnung als Prostituierte arbeiten. Dabei überwachte er sie permanent.