171 mer 2011 bis Oktober 2020) festhielt. Er überwachte ihre Tätigkeit minuziös und bestimmte die Umstände der Prostitution. Wenngleich die Strafklägerin einen gewissen Entscheidungsspielraum bezüglich der Wahl der Freier und der Sexualpraktiken hatte, gab der Beschuldigte die wesentlichen Modalitäten (Preis, angebotene sexuelle Dienstleistungen, Arbeitszeiten und -ort sowie Auswahl und Anzahl Freier) vor. Zeitweise musste die Strafklägerin ihre Dienste täglich und während mehrerer Stunden anbieten.