Er finanzierte sich mit der Prostitutionstätigkeit seiner Ehefrau während rund neun Jahren den Lebensunterhalt. Auch unterstützte er damit seine volljährige Tochter S.________ und Familienangehörige in Bulgarien. Er gönnte sich auf Kosten seiner Ehefrau ein finanziell abgesichertes, arbeitsfreies und sorgenloses Leben. Das erscheint in besonderem Mass verwerflich und wirkt sich straferhöhend aus.