Sein äusserst ausgeklügeltes, perfides und planmässiges Vorgehen zeugt von einer hohen kriminellen Energie. Bei der Strafklägerin erstreckte sich das eigentliche Anwerben auf einen Zeitraum von rund neun Monaten (September 2010 bis Frühling/Sommer 2011), anschliessend stand während etwa neun Jahren die Förderung der Prostitution im Vordergrund. Der Beschuldigte liess sich bewusst von H.________ mit der damals 28- jährigen Strafklägerin verkuppeln, um sie zu heiraten und anschliessend der Prostitution zuzuführen.