Er suchte sich mit der Strafklägerin und F.________ bewusst zwei Frauen aus, die er aufgrund deren Vergangenheit (belastete sowie von körperlicher und sexueller Gewalt geprägte Kindheit) und gegenwärtigen vulnerablen Lebenssituationen relativ leicht manipulieren konnte. D.h. über die er relativ einfach die «Verfügungsbefugnis» erlangen konnte, um sie sexuell auszubeuten. Sein äusserst ausgeklügeltes, perfides und planmässiges Vorgehen zeugt von einer hohen kriminellen Energie.