Gemäss Beweisergebnis (E. II.9.6.8 hiervor) verabreichte der Beschuldigte der Strafklägerin zwischen April und Oktober 2020 gegen ihr Wissen und gegen ihren Willen das verschreibungspflichtige Neuroleptika Haldol mit dem Wirkstoff Haloperidol. Aufgrund dieses Medikaments (und allenfalls in Kombination mit gleichzeitig zu sich genommenen Medikamenten und konsumiertem Kokain) litt die Strafklägerin an allgemeinen Krankheitsgefühlen, wie Müdigkeit, Übelkeit, Unwohlsein und ungewolltem Gewichtsverlust.