163 ziehbar und verständlich, dass sich die Strafklägerin dem vom Beschuldigten einverlangten Geschlechtsverkehr teils nicht aktiv widersetzte, sondern diesen machtlos erduldete. Diesbezüglich kann auch auf ihre nachstehende plakative Frage verwiesen werden: «Es gab keinen Weg, wie ich davon weggekommen wäre. Ich habe mich hingegeben. Hätte ich jedes Mal schreien sollen? Ich war froh, wenn es durch war» (pag. 06 1631 Z. 397 f.).