Sie befand sich namentlich aufgrund der vom Beschuldigten in der Vergangenheit und Gegenwart wiederholt und strukturell ausgeübten körperlichen, psychischen, sexuellen und verbalen Gewalt in einer Situation der fortbestehenden Einschüchterung. Angesichts ihrer wiederholt gemachten Erfahrung, dass der Beschuldigte ein «Nein» nicht akzeptiert, jeder Widerstand zwecklos ist und es letztlich ohnehin zur vaginalen Penetration kommt, ist nachvoll-