34 StGB Anzahl zulässiger Tagessätze von 360 auf 180 reduziert. Diese Gesetzesänderung ist vorliegend nicht relevant, weil betreffend die Schuldsprüche wegen Förderung der Prostitution nach Art. 195 StGB, sexueller Nötigung nach Art. 189 StGB, einfacher Körperverletzung nach Art. 123 StGB, Drohung nach Art. 180 StGB und einfacher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz nach Art. 19 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) je Freiheitsstrafen auszufällen sind (siehe E. V.18 hiernach). Mit der Revision des Sexualstrafrechts erfuhren u.a. die Tatbestände der Vergewaltigung nach Art. 190 StGB und der sexuellen Nötigung nach Art.