Die Behauptung des Beschuldigten jedoch, er habe mit M.________ Kokain lediglich konsumiert und es habe nie ein Business gegeben, steht in Widerspruch zum rechtskräftigen Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 17. September 2024 im Verfahren PEN ________, mit welchem M.________ wegen zwei Kokaingeschäften mit dem Beschuldigten (Vermitteln, Erwerben, Befördern und Inverkehrbringen von Kokain) schuldig erklärt wurde. Mit besagtem Urteil wurde M.________ indes rechtskräftig freigesprochen vom Vorwurf des Vermittelns sowie Anstaltentreffens zum Erwerb, Befördern und Inverkehrbringen von Kokain, angeblich begangen in der Zeit vom 16. November 2020 bis 3. Dezember 2020 an der