06 1831, Z. 603). Auf die Nachfrage, wie er darauf komme, gab M.________ an, dass sie zu Hause manchmal «durchgedreht» sei. Sie habe dann mit dem Beschuldigten «gestürmt» und sei hinausgegangen (pag. 06 1832, Z. 606). M.________ hielt zusammenfassend fest, dass er keine weiteren Drogengeschäfte mit dem Beschuldigten getätigt habe. M.________ wurde am 11. November 2021 in seinem eigenen Verfahren als beschuldigte Person befragt (pag. 06 1850 ff.). Eine weitere delegierte polizeiliche Befragung im Verfahren gegen den Beschuldigten erfolgte am 25. November 2021 (pag. 06 1873 ff.). Er bestätigte seine bisherigen Aussagen. ‒ Aussagen des Beschuldigten