Konfrontiert mit Aussagen von D.________, wonach sie gemeinsam mit dem Beschuldigten mehrere Kilogramm Marihuana abgepackt habe, in der Regel habe man Portionen à 100 Gramm gemacht, wobei der Beschuldigte auch an einen M.________, der bei der AU.________(Versicherung) arbeite, auf einem Parkplatz Gras übergeben habe, erklärte M.________, dass es sich hierbei um die erwähnten 100 Gramm gehandelt habe, die er nach Thun gebracht habe (pag. 06 1831, Z. 589 f.). Auf Vorhalt der Aussagen von D.________, wonach es zu fünf bis zehn solcher Übergaben gekommen sei und sie teilweise dabei gewesen sei, gab M.________ an, dass treffe so nicht zu. Sie habe Wahnvorstellungen (pag. 06 1831, Z. 603).