Er, M.________, habe das Gras beim Beschuldigten geholt und dem Kollegen gebracht. Dieser habe ihm CHF 650.00 bezahlt, einen Anteil von CHF 50.00 für das Benzin und die CHF 600.00 habe er dem Beschuldigten übergeben (pag. 06 1824, Z. 248). Das sei noch ein weiteres Mal so gelaufen. Die Übergaben hätten jeweils in Thun stattgefunden, in Allmendingen oder auf dem Sportplatz Allmend. Das Marihuana sei recht professionell vakuumverpackt gewesen. Auf die Fragen nach weiteren Drogen gab M.________ an, dass er beim Beschuldigten nie Haschisch gekauft habe.