Aus mehreren Gesprächen aus der Echtzeitkontrolle im Zeitraum 16. November 2020 bis 24. November 2020 (pag. 06 685 ff.) geht hervor, dass M.________ vom Beschuldigten eine Probe erhalten und einem Abnehmer weitergegeben haben dürfte. Weiter fragte er ihn mehrmals, ob es direkt mit 100 gehen würde. Den Gesprächen ist weiter zu entnehmen, dass die Übergabe der Probe an den Abnehmer durch M.________ erfolgt sein dürfte. Im fraglichen Telefonat erklärte der Beschuldigte, er könne das nicht per Telefon organisieren. Er müsse selber dorthin gehen.