I.11.1.4 und I.11.1.5 AKS werden vom Beschuldigten vollumfänglich bestritten. 10.4 Erwägungen der Kammer Die Kammer schliesst sich den vorinstanzlichen Erwägungen an, lautend wie folgt (pag. 19 407 ff.): Sachbeweise, objektive Beweismittel