155 10.2 Beweismittel Auf eine Zusammenfassung der Beweismittel wird verzichtet. Soweit erforderlich, wird direkt im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung auf die einzelnen Beweismittel eingegangen. Im Übrigen wird vollumfänglich auf die Zusammenfassung der Vorinstanz (pag. 19 395 ff.) und die amtlichen Akten verwiesen. 10.3 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Die Anklagesachverhalte nach Ziff. I.11.1.4 und I.11.1.5 AKS werden vom Beschuldigten vollumfänglich bestritten.