Gewerbsmässig und teilweise mengenmässig qualifiziert begangen, dadurch, dass der Beschuldigte, im Wissen darum, dass die unter Ziff. 11.1. bis 11.2 aufgeführten Tathandlungen mittelbar oder unmittelbar die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen können sowie in der Absicht, mit dem Handel mit Kokain (Ziff. 11.1), Heroin (11.2), Haschisch (Ziff. 11.3) und Marihuana (Ziff. 11.4) regelmässige Einkünfte zur Bestreitung eines Teils seines Lebensunterhaltes zu erzielen, den Betäubungsmittelhandel betrieb. Im Einzelnen wie folgt: 11.1. vom 01.04.2020 bis 03.12.2020 in Bern, in OL.